Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parkhotel Neustadt GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Parkhotels Neustadt – nachfolgend „Hotel“ genannt – (Hotelaufnahmevertrag).

2. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt den Begriff: Reservierungs- oder Buchungsbestätigung.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde der vom Hotel in Textform ausgestellten Reservierungsbestätigung ebenfalls in Textform zustimmt. Bei kurzfristigen telefonischen Buchungen bleibt es dem Hotel vorbehalten, die Textform außer Kraft zu setzen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag durch Anklicken des Buttons „Ja, zahlungspflichtig buchen“ zustande. Schlägt bei einer Buchung die vertraglich vereinbarte Zahlung oder die Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu widerrufen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte ist jedoch berechtigt den Leistungs- und Rechnungsempfänger des Vertrages zu bestimmen.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnis-unabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungs-verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden selbst oder über das Hotel veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der Mehrwertsteuer oder der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöhen. Bei einer Umbuchung hat der Kunde keinen Anspruch auf eine vorher gebuchte rabattierte Rate. Die Umbuchung kann nur zum aktuellen Tagespreis durchgeführt werden.

4. Das Hotel ist berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass Regressansprüche an das Hotel gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen und auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlungen oder Sicherleistungen bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 und / oder Nr. 7 geleistet wurde.

9. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes, berechnet das Hotel eine Gebühr von 250,00 €. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rückritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform von diesem Gebrauch macht, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 2 Satz 1 vorliegt.

4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Bei Vertragsrücktritt nach vereinbartem Termin zur kostenfreien Stornierung, ist der Kunde verpflichtet, bis zu 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück oder ohne Frühstück bzw. bis zu 70% für Halbpensions- und Arrangements die Übernachtung und weitere Leistungen (sowohl externe als auch interne) beinhalten, zu zahlen. Bei NoShow oder Stornierung am Anreisetag werden 100% des Reisepreises fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornierungsbedingungen des Hotels.

5. Abweichend von diesen Regelungen unter IV Pkt.1-4 sind Buchungen, für die der Kunde den Stornoschutz abgeschlossen oder eine Sonderpreisrate gewählt hat, welche eigene Stornoregelungen vorschreibt.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Nr. 6 und / oder Nr. 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks eines Aufenthalts gebucht wurden.
– Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels anzurechnen ist.
– Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 3 vorliegt.
– Die unterzeichnete Rücksendung des Hotelaufnahmevertrages durch den Kunden nicht fristgemäß erfolgt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 20:00 Uhr am Anreisetag in Anspruch zu nehmen, sofern im Voraus keine spätere Anreise vereinbart wurde.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (tagesaktueller Zimmerpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden bis zu einem Gesamtwert von 800,00 € bei Hinterlegung im Hotelsafe mit einer Aufbewahrungsquittung. Die Aufbewahrung von Wertsachen, Schmuck und Bargeld kann kostenfrei im Hotelsafe erfolgen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und dann entweder verwertet oder vernichtet.

5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

6. Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Besuche von Veranstaltungen, Sportkurse, Schifffahrten sowie Ausflüge. Diese Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in dessen eigener Verantwortung erbracht.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

7. Nachts ist der Zugang zum Hotel nur über den Parkplatzeingang mit Zimmerkarte möglich. Der Gast ist bei Verlassen des Hauses ab 22:00 Uhr verpflichtet, seine Zimmerkarte mitzuführen. Die Kosten für etwaige Notöffnungen durch einen Sicherheitsdienst werden dem Gast entsprechend in Rechnung gestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parkhotel Neustadt GmbH

Parkhotel Neustadt GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 20, 01844 Neustadt in Sachsen, Direktor Andreas Hensel, Geschäftsführer Sylke Müller,
HRB Nr. 11716 Dresden, Ust.Id.Nr. DE 215 111 333, www.parkhotel-neustadt.de, Mail: info@parkhotel-neustadt.de, Fon: 03596/5620, Fax: 03595/562500
Stand dieser AGB 25.03.2023

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